Runde Feuerschale aus Edelstahl mit stabilem, rechteckigem Gestell auf Rasen
Runde Feuerschale aus Edelstahl mit rechteckigem Gestell auf Rasen im Garten
Moderne Feuerschale aus Edelstahl 80cm mit Holzscheiten, robustes quadratisches Gestell
Achteckige Feuerschale aus Edelstahl mit passendem Deckel auf Schotterweg im Freien
Moderne Feuerschale aus Metall mit achteckigem Deckel im Garten auf Kiesfläche

Edelstahl Feuerschale rund, 4 Beine, 70cm, Größe L

✓ Edelstahl – robust, langlebig & rostbeständig

✓ Sicherer Stand – schützt Untergrund vor Hitze

✓ Vielseitig nutzbar als Feuerstelle oder Grill

Art.-Nr. 40936-OHNEDECKEL
Edelstahl Abdeckung:

Edelstahl Abdeckung

Angebotspreis399,00 €

Preis inkl. MwSt. Versand & Lieferung kostenlos

Lieferzeit: 21 bis 28 Tage

Menge:
5,0 82 Google-Bewertungen

Feuerschale Edelstahl, rund mit 4 Beinen, Durchmesser 70cm

Die Konstruktion garantiert nicht nur enorme Stabilität sondern verhindert zudem die Erhitzung des Untergrunds. So entstehen keine Brandflecken auf Rasen oder Terrasse.
Ob als Grill oder fürs Lagerfeuer - absolut flexibel.

Edelstahl kann durch die hohen Temperaturen etwas anlaufen (violette Verfärbungen), der Effekt tritt nur leicht auf und ist nicht weiter schlimm. Rostschutz besteht weiterhin.
Für Extraglanz kann man die Schale mit Etwas Öl auswischen.
  • gefertigt aus hochwertigem Edelstahl
  • Maße: 82 x 35 cm (B x H)
    Schalen-Durchmesser 70 cm
  • Wandstärke 2,5mm
  • extrem robust
  • made in Germany
Edelstahl Abdeckung:
Die passende Edelstahl-Abdeckplatte schützt Ihre Feuerschale vor Schmutz und Regen. So bleibt sie das ganze Jahr über im Freien einsatzbereit. Bei Bedarf verwandeln Sie Ihre Feuerschale mit der Abdeckplatte schnell in einen Tisch.

Lieferung und Versand kostenlos!

Fragen und Antworten

Die nach unten abstrahlende Hitze ist enorm und kann Gras verbrennen oder Steinplatten zum Platzen bringen. Stellen Sie die Schale auf eine feuerfeste, isolierende Unterlage oder wählen Sie Modelle mit ausreichend hohen Standbeinen und integriertem Ascheblech.

• Asche stets nach dem Abkühlen entfernen, da sie in Verbindung mit Wasser ätzend wirkt.
• Edelstahl einfach mit warmem Seifenwasser abwaschen.
• Gusseiserne Schalen nach der Reinigung trockenwischen und zum Schutz vor Rost leicht mit Speiseöl einreiben.

Harzfreies Hartholz bietet das beste Brennverhalten. Verwenden Sie ausschließlich trockenes (unter 20 % Restfeuchte), gut abgelagertes Buchen- oder Eichenholz, da dies sehr lange, heiß und nahezu rauch- und funkenfrei brennt.

Infrarot-Heizstrahler sind deutlich effizienter und wirtschaftlicher. Sie erwärmen nicht die Umgebungsluft (die bei Wind sofort verfliegt), sondern strahlen die Wärmeenergie direkt auf die Körper ab, auf die sie gerichtet sind.

Offenes Feuer birgt immer die Gefahr von plötzlichem Funkenflug. Es sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 3 bis 5 Metern zu Hauswänden, Bäumen und jeglichen brennbaren Materialien eingehalten werden.

Der Verbrauch richtet sich nach der Heizleistung in Kilowatt. Ein gängiger Terrassen-Gasheizstrahler mit 12 kW Leistung verbraucht auf höchster Stufe etwa 0,8 bis 1,0 kg Propangas pro Stunde.

Pellet-Öfen für den Außenbereich verbrennen den Brennstoff oft mittels Holzvergaser-Technologie. Dadurch brennen sie extrem effizient, nahezu aschefrei und vor allem ohne lästige und beißende Rauchentwicklung.

Das Abbrennen eines gemütlichen Holzfeuers in handelsüblichen Schalen (bis ca. 1 Meter Durchmesser) ist im privaten Garten als Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer grundsätzlich erlaubt. Achten Sie jedoch darauf, dass es keine übermäßige Rauchentwicklung gibt, die Nachbarn belästigt.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Schale zweckzuentfremden. Mit einem passenden, lebensmittelechten Edelstahl-Grillrost oder in Kombination mit einem Dreibein-Schwenkgrill lässt sich fast jede Feuerschale als Holzkohlegrill nutzen.

Elektrische Infrarotstrahler sind auf dem heimischen Balkon in der Regel unproblematisch und erlaubt. Gasbetriebene Heizpilze sind hingegen wegen der offenen Flamme und Brandschutzbedenken oft durch den Mietvertrag oder die Hausordnung explizit verboten.